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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ZWISCHEN MAKLER UND KUNDE ALS VERBRAUCHER

 

I. Angebote

Diese AGB werden mit Übersendung bzw. Übergabe unseres Angebots Gegenstand der vertraglichen Beziehungen zwischen Immobilien Friedrich und dem Adressaten, dem das Angebot gemacht wird.
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Vertrages berechnen wir dem Adressaten das ortsübliche Honorar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

 

II.  Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

III.  Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch Käufer provisionspflichtig tätig werden. 

 

IV.  Haftungsbeschränkung /Haftungsbegrenzung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebene Objektinformationen vom Verkäufer / Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer /Vermieter beauftragten Dritten stammen. Sie wurden von uns nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Eine Haftung für die  Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Jegliche Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

V. Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluß des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Er erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme ins Grundbuch, in behördliche Akten insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

 

VI.  Provisionsanspruch

Unsere Provision entsteht für den Nachweis eines Interessenten oder eines Objektes oder für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses über das Objekt und ist zahlbar bei Abschluss eines notariellen Vertrages bzw. eines schriftlichen Miet- oder Pachtvertrages.
Die Höhe der Provision richtet sich nach den ortsüblichen Provisionssätzen.
Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglichen bezweckten Geschäftes tritt.

 

VIII. Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die schadensersatzpflichtige Handlung begangen wurde. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregeln im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, so gelten diese.